Dass er Belege und Saldoaufstellungen der Direktionskasse unerlaubterweise vernichtete, trug K. A. schliesslich auch noch eine Verurteilung wegen fortgesetzter Unterdrückung von Urkunden ein.
Weshalb der Familienvater und Oberstleutnant der Armee während rund sechs Jahren diese Vielzahl von Delikten begangen hat, weiss K. A. noch heute nicht recht: «Ich bin da hineingeschlittert». sagte er vor Gericht, «es hat sich einfach so ergeben (...) ich habe das Geld einfach genommen.» Eine Bereicherungsabsicht habe nicht bestanden, beteuert der damals gutbezahlte Ingenieur, der noch heute eine Villa in der Nähe von Zürich besitzt und ein Ferienhaus im Bündnerland sowie ein luxuriöses Motorboot auf dem Vierwaldstättersee. Als Geschäftsleiter-Assistent verdient K A. mit 140'000 Franken jährlich auch heute nicht schlecht.
Der Schaden für die HG: rund zehn Millionen Franken
Mit der Entlassung des Direktors im April 1984 platzte bei der HG ein Millionenskandal. An der tumultuösen Generalversammlung im Juni weigerten sich die Genossenschafter, die Jahresrechnung zu genehmigen, und verweigerten den Aufsichtsorganen die Decharge. Allgemein war die Verwunderung gross, dass der ungetreue Direktor über Jahre hatte misswirtschaften können, ohne dass Verwaltung und Treuhandstelle reagiert hätten. Die Genossenschafter verlangten detaillierte Aufklärung, und die ausserodentliche Generalversammlung brachte es im Dezember 1984 dann an den Tag: Rund zehn Millionen Franken hatten die Geschäftspraktiken von K. A. und die Unaufmerksamkeit der zuständigen Organe die HG gekostet.
Auch die I. Strafkammer des Obergerichts verschonte diese Woche die HG-Vrantwortlichen nicht mit Kritik: Es mache den Anschein – drückten sich die Richter vorsichtig aus –, dass damals in der Branche «eigentliche Schmiergeldaktionen» verbreitet gewesen seien und sich an der HG-Spitze «einige Personen Zuwendungen verschafften, von den andere nichts wissen sollten». «Es herrschte Sumpf und Morast», befand das Gericht.
Quelle: Abschrift eines Artikels von Danni Härry, der am 27. Januar 1990 im Tages-Anzeiger erschien. Die Zwischentitel wurden aus Gründen der Lesbarkeit von der Redaktion dieser Publikation gesetzt.